ANB

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“) stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Deutschen Umweltstiftung, eine
gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftung vertreten durch den Vorstand Jörg Sommer, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin und allen Nutzer*innen ihrer
Crowdfunding-Plattform www.ecocrowd.de (nachfolgend gemeinsam „EcoCrowd“) begründeten Rechtsverhältnisse dar.

Diese ANB dienen u.a. auch der Erfüllung gesetzlicher Informations- und Hinweispflichten gegenüber Verbraucher*innen. Sämtliche Verbraucherinformationen werden den Nutzer*innen gemeinsam mit diesen ANB nach der Registrierung bei EcoCrowd zudem in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. EcoCrowd weist zudem auf die datenschutzrechtlichen Hinweise in Ziff. 11 dieser ANB und die entsprechende Datenschutzerklärung von EcoCrowd hin.

1. Allgemeine Regelungen

(1) Betreiberin der Crowdfunding-Plattform www.ecocrowd.de ist die Deutsche Umweltstiftung, eine gemeinnützig anerkannte rechtsfähige Stiftung, vertreten durch den Vorstand Jörg Sommer, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (EcoCrowd).

(2) Über EcoCrowd können Nutzer*innen umweltrelevante Projekte planen, durch Dritte finanzieren und durch Mithilfe (Zeitspenden) unterstützen lassen, selbst unterstützen und öffentlich vorstellen. Auf EcoCrowd werden nachhaltige Projekte vorgestellt, die sich nicht selbst tragen können oder Starthilfe benötigen. Projekte, die über EcoCrowd Finanzierung sammeln oder Mithilfe suchen, werden von EcoCrowd anhand eigens entwickelter Kriterien geprüft (siehe die EcoCrowd-Leitlinien zur Projektbewertung) und beraten. Dabei wird EcoCrowd nur im zulässigen Rahmen beratend tätig, d.h. keine Rechts- oder Steuerberatung erteilen.

(3) Die Nutzung von EcoCrowd bestimmt sich ausschließlich nach diesen ANB, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt wird. Abweichende Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen der Nutzer, die EcoCrowd nicht ausdrücklich anerkennt, sind für EcoCrowd unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Nutzer*innen im Sinne dieser ANB können Verbraucher*innen und Unternehmer*innen sein, aber auch rechtsfähige Personenmehrheiten, wie z.B. Schulklassen oder Interessengemeinschaften. Verbraucher*in i.S.d. § 13 BGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, welches weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Nutzer*innen im Sinne dieser ANB können auch Unternehmer*innen sein. Unternehmer*in i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder aber auch eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.

(5) Handelt ein*e Nutzer*in als Unternehmer*in (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese ANB auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit EcoCrowd, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(6) Die Rechtsverhältnisse zwischen Nutzer*innen (d.h. zwischen Projektstarter*innen einerseits und Unterstützer*innen andererseits sowie Projektstarter*innen einerseits und Helfer*innen andererseits) richten sich nach den jeweils zwischen diesen zu schließenden separaten Verträgen, die ggf. auch die Verwendung der Beiträge regeln. EcoCrowd wird nicht Partei dieser Verträge, sondern tritt nur als Vermittler zwischen den Parteien auf, und kann daher auch nicht für deren Erfüllung haftbar gemacht werden.

2. Definitionen

Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Auszahlungsreife“ ist der Zeitpunkt frühestens 15 Tage nach dem Ende der Finanzierungsphase, indem (a) das Finanzierungsziel immer noch erreicht ist und (b) der/die Projektstarter*in die Finanzierungssumme annimmt. (Der Zeitpunkt der Auszahlungsreife ist nur für die bis 14.07.2015 im Finanzierungsmodell Alles-oder-Nichts in die Finanzierungsphase gestarteten Crowdfunding-Projekte relevant); für alle im Finanzierungsmodell Flexibles Funding gestarteten Projekte tritt die Auszahlungsreife mit Ablauf der Finanzierungsphase ein;
  • „Beitrag“ ist der konkrete Betrag in Euro, der seitens eines Unterstützers/einer Unterstützerin einem bestimmten Projekt zugewiesen wird;
  • „Mithilfe“ ist eine konkrete Anzahl an Zeitvolumen für eine bestimmte Aufgabe, das seitens eines Helfers/einer Helferin einem bestimmten Projekt zugewiesen wird; die Mithilfe sind Zeitspenden.
  • „Finanzierungslimit“ ist ein optional durch den Projektstarter/die Projektstarterin vor Projektstart bestimmbares, maximal erreichbares Finanzierungsvolumen eines
    Projektes, das oberhalb des Finanzierungsziels liegt; bei Erreichen eines vorab bestimmten Finanzierungslimits wird das Projekt automatisch geschlossen, d.h. weitere
    Beiträge sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich; das Erreichen eines Finanzierungslimits entspricht automatisch dem Erreichen des Finanzierungsziels;
  • „Finanzierungsphase“ (alias „Crowdfundingphase“) ist der Zeitraum, in dem die Unterstützer*innen oder Helfer*innen dem jeweiligen Projekt Beiträge oder Mithilfe zuweisen können, und beträgt mindestens 30 Tage; die Finanzierungsphase endet nach Ablauf der festgesetzten Zeit, kann aber in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Projektstarters/der Projektstarterin durch EcoCrowd angemessen verlängert werden; der Umfang der Verlängerung steht im freien Ermessen von EcoCrowd;
  • „Finanzierungssumme“ ist die Summe aller Beiträge, die ein*e Projektstarter*in tatsächlich zugewiesen und ausgezahlt bekommt;
  • „Finanzierungsziel“ ist die von einem Projektstarter/einer Projektistarterin mindestens benötigte Summe an Beiträgen zur vollständigen Durchführung seines/ihres Projekts; die Obergrenze des Finanzierungsziels auf EcoCrowd liegt bei EUR 100.000,00 netto. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Projektleitung sind auch höhere Beträge zulässig;
  • „Flexibles Funding“ ist das ab dem 15.07.2015 auf EcoCrowd genutzte Finanzierungsmodell, welches festlegt, dass der Projektstarter/die Projektstarterin alle innerhalb der Finanzierungsphase gesammelten Beiträge einbehalten darf, auch wenn das festgelegte Finanzierungsziel nicht erreicht oder überschritten wurde;
  • „Helfer*innen“ sind solche Nutzer*innen, die in einzelnen oder mehreren Projekten von Projektstarter*innen mithelfen möchten;
  • „Nutzer*innen“ sind bei EcoCrowd registrierte natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personenmehrheiten, wie z.B. Schulklassen oder
    Interessengemeinschaften;
  • „Projekt“ ist das dargestellte Vorhaben eines Projektstarters/einer Projektstarterin, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, des Zeitrahmens, der kalkulationsbasierten Kosten und der benötigten Ressourcen sowie eines konkreten Ziels;
  • „Projektstart“ ist der Zeitpunkt des Anfangs der Finanzierungsphase;
  • „Projektabschluss“ ist der Zeitpunkt des Endes der Finanzierungsphase bzw. bei Projekten im Finanzierungsmodell „Alles-oder-Nichts“ mit Start bis 14.07.2015 bei Erreichen des Finanzierungsziels der Zeitpunkt der Auszahlungsreife;
  • „Projektstarter*innen“ sind solche Nutzer*innen, die ein Projekt bei EcoCrowd einstellen und hierfür Unterstützer*innen und Helfer*innen gewinnen möchten;
  • „Tauschgut“ (materieller oder auch immaterieller Art) erhält ein*e Unterstützer*in vom jeweiligen Projektstarter/von der jeweiligen Projektstarterin, sofern dies vom Unterstützer/von der Unterstützer*in gewünscht und die Zielfinanzierung erreicht ist (vor Beginn der Finanzierungsphase legt der Projektstarter/die Projektstarterin ein Versanddatum für jedes Tauschgut fest);
  • „Unterstützer*innen“ sind solche Nutzer*innen, die einzelne oder mehrere Projekte von Projektstarter*innen unterstützen, also finanzieren („funden“) möchten;

3. Leistungen von EcoCrowd, Gebühren

(1) EcoCrowd stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der EcoCrowd-Crowdfunding-Plattform zur Verfügung, prüft die Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen von EcoCrowd gemäß der Regelung in § 1 Abs. 2 dieser ANB und berät die Projektstarter*innen jeweils nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch eines Projektstarters/einer Projektstarterin oder eines Unterstützers/einer Unterstützerin oder eines Helfers/Helferin auf Prüfung und Beratung besteht nicht.

(2) EcoCrowd stellt den Nutzer*innen ein Benutzerkonto zur Verfügung und betreibt jeweils nach eigenem Ermessen Öffentlichkeitsarbeit für EcoCrowd im Allgemeinen wie auch für die jeweiligen Projekte im Besonderen; Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit für EcoCrowd und die Projekte stehen im freien Ermessen von EcoCrowd. Das gilt auch für die Prüfung der Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen von EcoCrowd gemäß der Regelung in § 1 Abs. 2 dieser ANB; EcoCrowd behält sich daher auch für den Fall, dass alle Voraussetzungen für die Darstellung eines Projekts bei EcoCrowd vorliegen, das Recht vor, die Darstellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Registrierung und Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werden jeweils an geeigneter Stelle auf den Internetseiten von EcoCrowd beschrieben. EcoCrowd ist berechtigt, jederzeit selbstständig Updates und Erweiterungen des Leistungsangebots auf EcoCrowd durchzuführen.

(4) EcoCrowd ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

(5) Solange die Nutzung von EcoCrowd für eine*n Nutzer*in kostenfrei oder ein*e Nutzer*in nicht Projektstarter*in eines Projekts in der Finanzierungsphase ist (siehe Abs. 6), steht ihm/ihr kein Anspruch gegen EcoCrowd auf Aufrechterhaltung von EcoCrowd oder Beratung gleich welcher Art zu. EcoCrowd behält sich vor, das kostenfreie Angebot gemäß Satz 1 jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass es einer Kündigung gemäß Ziff. 15 dieser ANB bedarf.

(6) Kosten entstehen nur für Projektstarter*innen, siehe Abs. 7. Für Unterstützer*innen und Helfer*innen ist die Nutzung von EcoCrowd kostenfrei.

Projektstarter*innen, die ihr Projekt…

  • bis zum 14. November 2017 auf der Plattform gestartet haben, haben an EcoCrowd eine Gebühr von 8,0 % netto der tatsächlich von ihnen angenommenen Finanzierungssumme (ebenfalls netto) zu zahlen.
  • ab dem 15. November 2017 auf der Plattform EcoCrowd starten, legen in der Entwurfsphase der Projektverwaltung die Gebühr in % netto eigenständig fest. Nach dem erstmaligen Einreichen des Projektes ist eine Korrektur der Gebühr nicht mehr möglich. Die Projektstarter*innen haben an EcoCrowd die eigenständig festgelegte Gebühr der tatsächlich von ihnen angenommenen Finanzierungssumme (ebenfalls netto) zu zahlen.

EcoCrowd ist berechtigt, diese Gebühr zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer vor Auszahlung an die Projektstarter*innen direkt vom Bezahldienst gemäß Ziff. 7 dieser ANB einzubehalten bzw. ausgezahlt zu bekommen. Diese Gebühr ist eine Servicegebühr und nicht rückzahlbar für den Fall, dass die Verträge zwischen den Nutzer*innen unwirksam bzw. nichtig sind oder werden oder aus anderen Gründen, die EcoCrowd nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, gekündigt oder aufgehoben werden.

4. Anmeldung als Nutzer*in, Vertragsschluss über die Nutzung von EcoCrowd

(1) Jede*r kann sich EcoCrowd ohne Registrierung ansehen und sämtliche für die nicht registrierte Nutzung freigegebenen Bereiche einsehen. Möchte jemand aber EcoCrowd nutzen, d.h. ein Projekt einstellen oder unterstützen oder mithelfen, muss er/sie sich zuvor bei EcoCrowd durch Eröffnung eines Benutzerkontos registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Alle Nutzer*innen müssen bei der Registrierung vollständig und korrekt ihren Vor- und Nachnamen sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Alle weiteren Angaben ihr weiteres Nutzerprofil betreffend sind freiwillig.

(2) Bei der Registrierung muss jede*r Nutzer*in einen Benutzernamen und ein Kennwort wählen. Der Benutzername darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter – verletzen, nicht gegen die guten Sitten verstoßen und nicht vulgär, rassistisch oder in irgendeiner anderen Weise beleidigend sein.

(3) Die Nutzer*innen sind verantwortlich und haften für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Benutzernamens vorgenommen werden. Daher müssen alle Nutzer*innen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Benutzerkonto sorgfältig sichern.

(4) Durch den Abschluss der Registrierung bei EcoCrowd gibt ein*e Nutzer*in EcoCrowd gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste von EcoCrowd ab.

(5) Wurden die Daten eines Nutzers/einer Nutzerin im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, geht ihm/ihr seitens EcoCrowd unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme hinsichtlich des Registrierungsangebots eines Nutzers/einer Nutzerin dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mail-Adresse verifiziert werden. EcoCrowd nimmt das Angebot eines Nutzers/einer Nutzerin hinsichtlich des Benutzerkontos regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent an, indem EcoCrowd den Nutzer/die Nutzerin als Nutzer*in für EcoCrowd freihält. Ein*e Nutzer*in ist an sein/ihr Angebot zur Registrierung nicht mehr gebunden, soweit mehr als 24 Stunden ohne Annahme durch EcoCrowd vergehen.

(6) Nutzungsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Nutzer*innen und solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen handeln. Das Mindestalter eines Unterstützers/einer Unterstützerin und Helfers/Helferin beträgt 14 Jahre (auf die gesetzliche Regelung in § 110 BGB, den sog. „Taschengeldparagraphen“, wird verwiesen), das Mindestalter eines Projektstarters/einer Projektstarterin beträgt 18 Jahre. Ein*e Nutzer*in kann nicht nochmals Nutzer*in werden (Ausschluss der „Doppelmitgliedschaft“). Die Nutzer*innen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EcoCrowd nicht berechtigt, ihr Mitgliedskonto auf einen Dritten zu übertragen.

(7) EcoCrowd behält sich auch für den Fall, dass alle Voraussetzungen für Registrierung eines Nutzers/einer Nutzerin bei EcoCrowd vorliegen, das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(8) EcoCrowd weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Beitragszahlung oder Mithilfe zum Abschluss eines separaten Vertrages mit den jeweiligen Projektstarter*innen führt und hierfür ein eigenständiger Vertrag gilt (siehe § 1 Abs. 6 dieser ANB).

5. Gesetzliche Widerrufsrechte, Rechnungen, Steuern

(1) Hinsichtlich des Abschlusses der einzelnen Verträge zwischen den Nutzer*innen über Beitragszahlungen und Projektunterstützungen und Mithilfen (z.B. je nach Vertragsart hinsichtlich der Beauftragung, des Erwerbs oder der Übergabe des Tauschguts) ist im jeweiligen Einzelfall allein von den Projektstarter*innen über etwaige Widerrufsrechte, deren gesetzliche Voraussetzungen und Ausübung in gesetzlich erforderlicher Form zu informieren. Auf die Regelung in § 1 Abs. 6 dieser ANB wird verwiesen.

(2) Für die Einordnung dieser Verträge als Kauf-, Sponsoring- oder Dienstleistungsvertrag, Spende etc. sind die Projektstarter*innen selbst verantwortlich, ebenso wie für die sich aus einer zutreffenden Einordnung ergebenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen (Rechnungsstellung an den Unterstützer: ja oder nein, und wenn ja dann mit oder ohne Umsatzsteuer, Versteuerung der Beiträge, Erstellen einer Spendenquittung etc.).

6. Vertragsverhältnisse zwischen Projektstarter*innen und Unterstützer*innen, Tauschgut

(1) Projektstarter*innen können dem Unterstützer/der Unterstützerin im Rahmen der Vertragsanbahnung für die Zuweisung von Beiträgen Tauschgüter (materieller oder auch immaterieller Art) in Aussicht stellen. Etwaige Versandkosten für die Tauschgüter innerhalb Deutschlands sind regelmäßig durch den Beitrag abgegolten. Hinsichtlich etwaiger Versandkosten ins Ausland sind die Unterstützer*innen von den Projektstarter*innen in gesetzlich erforderlicher Form zu informieren.

(2) Der Unterstützer/Die Unterstützerin gibt durch den Beitrag ein Angebot gegenüber dem Projektstarter/der Projektstarterin auf Abschluss eines nicht auch mit EcoCrowd bestehenden Vertragsverhältnisses (z.B. Kauf-, Sponsoring- oder Dienstleistungsvertrag, Spende etc.) ab.

(3) Als Unterstützer*in wählt ein*e Nutzer*in zunächst ein Projekt auf EcoCrowd sowie ggf. die gewünschten Tauschgüter aus und dann den von ihm/ihr zu zahlenden Beitrag. Durch Betätigung der Button „Projekt unterstützen“ bzw. „Projekt unterstützen und dieses Tauschgut wählen“ auf der Projektseite öffnet sich eine Übersicht, auf der sich der Nutzer/die Nutzerin nochmals vergewissern kann, ob die von ihm eingegebenen Daten richtig sind. Durch abschließende Betätigung der Zahlung auf der Seite des gewählten Zahlungsanbieters wird der vorher angegebene Beitrag dem Projekt verbindlich zugewiesen. Der Beitrag wird dem Projektstarter/der Projektstarterin eines Projektes im Finanzierungsmodell „Alles-oder-Nichts“ mit Start bis 14.07.2015 erst über den Bezahldienst gutgeschrieben, wenn das Projekt das Finanzierungsziel und damit auch die Auszahlungsreife erreicht hat. Der Beitrag wird dem Projektstarter/der Projektstarterin eines Projekts im Finanzierungsmodell Flexibles Funding je nach Bezahldienst unmittelbar und spätestens 3-5 Werktage nach Ablauf der Finanzierungsphase gutgeschrieben.

(4) Der Projektstarter/Die Projektstarterin nimmt das Angebot eines Unterstützers/einer Unterstützerin durch ausdrückliche Erklärung bzw. konkludent durch Annahme des Beitrags nach Ablauf der Finanzierungsphase an. Bei bis spätestens 14.07.2015 im Finanzierungsmodell Alles-oder-Nichts in die Finanzierungsphase gestarteten Crowdfunding-Projekten müssen dafür die Voraussetzungen der Auszahlungsreife vorliegen. Jegliche Vereinbarungen zwischen den Projektstarter*innen und Unterstützer*innen i.S.d. Abs. 1 und 2 sind bei allen Crowdfunding-Projekten im Finanzierungsmodell Alles-oder-Nichts aufschiebend bedingt durch das Erreichen der Auszahlungsreife. Unabhängig davon sind die Projektstarter*innen mindestens bis zur Versendung des letzten Tauschguts des Projekts verpflichtet, den Unterstützer*innen regelmäßige Updates über den Fortgang bzw. den Abschluss oder auch einen etwaigen Abbruch des Projekts zu geben; ob in einem solchen Fall eines Abbruchs oder einer sonstigen Vertragsbeendigung die Verträge zwischen den Nutzer*innen rückabzuwickeln sind, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen.

(5) Als Helfer*in wählt ein*e Nutzer*in zunächst ein Projekt auf EcoCrowd sowie die Aufgabe, die er durch seine Mithilfe erledigen möchte. Durch Betätigung des Button „Weiter zur Kontaktaufnahme“ öffnet sich ein Kontaktformular, indem der Helfer/die Helferin seine/ihre Mithilfe beschreiben kann. Durch die abschließende Betätigung „Nachricht absenden“ geht die Anfrage der Mithilfe an den Projektstarter/die Projektstarterin. Weitere Absprachen werden vom Projektstarter*in und Helfer*in getroffen.

(6) Beim vorzeitigen Abbruch eines Projekts während der Finanzierungsphase muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden: Option A ist die vorzeitige Beendigung der Finanzierungsphase durch den Projektstarter/die Projektstarterin trotz geplanter Realisierung des Projekts. Bei Ausübung dieser Option bleibt das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzer*innen weiterhin bestehen. Option B ist der Projektabbruch in Verbindung mit der Entscheidung, das Projekt nicht zu realisieren; in diesem Fall gelten die Bestimmungen aus Abs. 4.

(7) Bis zum Ablauf der Finanzierungsphase können Beiträge geändert oder storniert werden, danach nicht mehr.

(8) EcoCrowd stellt den beteiligten Nutzer*innen die notwendigen Daten zur Durchführung der zwischen ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Verfügung. Unterstützer*innen und Projektstarter*innen stimmen durch die Beitragszahlung bzw. die Einstellung eines Projekts bei EcoCrowd der dazu notwendigen Datenweitergabe zu. Die Projektstarter*innen sind nicht berechtigt, diese Daten zu anderen Zwecken als die der unmittelbaren Vertragserfüllung zu
nutzen, zu speichern oder etwa an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung
von EcoCrowd.

7. Bezahldienste und Zahlung von Beiträgen auf EcoCrowd

(1) Jedem Unterstützer/Jeder Unterstützerin stehen die auf EcoCrowd im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Bezahlmethoden hinsichtlich der Beiträge zur Verfügung. Zu diesen Zwecken werden die erforderlichen Zahlungsdaten der Nutzer*innen an den jeweils gewählten Bezahldienst weitergegeben.

(2) Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Bezahldienste gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fallen gesondert (im Falle der Nutzung von PayPal) die Gebühren der Bezahldienste an, die diese separat erheben. Die Beiträge werden aufgrund des Finanzierungsmodells Flexibles Funding bei Unterstützungen mit PayPal direkt auf das PayPal-Konto des Projektstarters/der Projektstarterin und bei Unterstützungen SOFORT Überweisung direkt auf das Bankkonto des Projektstarters/der Projektstarterin weitergeleitet. Beiträge, die mittels Banküberweisung übermittelt werden, treffen nach erfolgter Überweisung seitens des Unterstützers/der Unterstützerin auf dem Bankkonto des Projektstarters/der Projektstarterin ein. Bei Projekten im Finanzierungsmodell Alles-oder-Nichts, die bis spätestens 14.07.2015 in die Finanzierungsphase gestartet sind, werden die Beiträge bei Erreichen der Auszahlungsreife direkt auf das Konto des Projektstarters/der Projektstarterin weitergeleitet.

(3) EcoCrowd haftet nicht für Schäden und entgangene Gewinne, die den Nutzer*innen aufgrund eines Mangels oder Fehlers auf Seiten der Bezahldienste entstehen; die Regelungen zur Haftungsbeschränkung in Ziff. 12 Abs. 4 dieser ANB gelten entsprechend.

8. Auszahlung der Finanzierungssumme

(1) Die Möglichkeit, ein Projekt über EcoCrowd zu unterstützen, endet erst nach dem Ablauf der Finanzierungsphase und nicht bereits mit dem Erreichen des Finanzierungsziels; die tatsächliche Finanzierungssumme kann das Finanzierungsziel daher übertreffen (Überfinanzierung). Hat der Projektstarters/die Projektstarterin ein Finanzierungslimit bestimmt, endet das Projekt spätestens mit Erreichen des Finanzierungslimits. Das Annahmeerfordernis, d.h. die Annahme der Finanzierungssumme – und damit der einzelnen Beiträge der Unterstützer*innen – durch den Projektstarter/die Projektstarterin, bleibt hiervon unberührt.

(2) Der Projektstarter/die Projektstarterin eines Crowdfunding-Projektes, dass bis spätestens 14.07.2015 im Finanzierungsmodell Alles-oder-Nichts in die Finanzierungsphase gestartet ist, erhält die Finanzierungssumme nach Eintritt der Auszahlungsreife über den Bezahldienst gemäß der Regelung in Ziff. 7 Abs. 1 dieser ANB ausgezahlt (abzüglich der Gebühren gemäß Ziff. 3 Abs. 6 und 7 dieser ANB). Das Annahmeerfordernis, d.h. die zeitgleiche Annahme der Beiträge durch den Projektstarter/die Projektstarterin, für das Erreichen der Auszahlungsreife (siehe § 2 dieser ANB) bleibt bestehen. Der Projektstarter/die Projektstarterin eines Crowdfunding-Projekts im Finanzierungsmodell Flexibles Funding erhält die Beiträge je nach Bezahldienst gemäß der Regelung in Ziff. 7 Abs. 1 dieser ANB (abzüglich der Gebühren gemäß Ziff. 3 Abs. 6 und 7 dieser ANB) direkt und noch vor Ablauf der Finanzierungsphase ausgezahlt. Das Annahmeerfordernis, d.h. die zeitgleiche Annahme der Beiträge durch den Projektstarter/die Projektstarterin, für das Erreichen der Auszahlungsreife (siehe § 2 dieser ANB) bleibt bestehen.

9. Inhalte

(1) Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Nutzung von EcoCrowd hat ein*e Nutzer*in die nachfolgenden Verhaltenspflichten zu befolgen. Eine Nichtbefolgung kann für eine*n Nutzer*in zu Nachteilen – insbesondere zur Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens EcoCrowd – führen. Ein*e Nutzer*in ist verpflichtet:

(a) bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen (z.B. im Rahmen der Einstellung eines Projekts oder der Beiträge) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

(b) es zu unterlassen, sich ein zweites Mal bei EcoCrowd zu registrieren (Verbot der Doppelregistrierung für den Nutzer/die Nutzerin) und/oder sein/ihr Projekt während der Finanzierungsphase bei einer anderen Crowdfunding-Plattform zu registrieren oder darzustellen (Gebot der Exklusivität zugunsten von EcoCrowd),

(c) bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,

(d) sicherzustellen, dass sein/ihr Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird,

(e) jede Nutzung der Leistungen von EcoCrowd unter dem eigenen Benutzerkonto durch Dritte zu unterbinden,

(f) die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen und es EcoCrowd unverzüglich mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Benutzerkontos vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.

(2) Für sämtliche Inhalte wie zum Beispiel Texte, Daten, Fotos, Fotoserien (nachfolgend kurz „Content”), die ein*e Nutzer*in an EcoCrowd übermittelt, ist der Nutzer/die Nutzerin selbst und alleine verantwortlich. Der Content wird vor Platzierung auf EcoCrowd nicht von EcoCrowd geprüft und stellt nicht die Meinung von EcoCrowd dar. Es handelt sich hierbei nicht um eigene Inhalte von EcoCrowd, sondern um Fremdinhalte der Nutzer von EcoCrowd. EcoCrowd behält sich das Recht vor, den übermittelten Content im Einzelfall zu
prüfen.

(3) EcoCrowd ist an allen Meinungen ihrer Nutzer*innen zum Thema „Eco-Crowdfunding“ interessiert und stellt ihnen ggf. auch einen Blog für die Veröffentlichung
dieser Meinungen zur Verfügung. EcoCrowd behält sich aber das Recht vor, die geäußerten Meinungen im Einzelfall zu prüfen. Die Nutzer*innen haben keinen
Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der geäußerten Meinungen.

(4) Es liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Nutzers/einer jeden Nutzerin, dass der übermittelte Content und/oder die geäußerten Meinungen rechtmäßig sind, vor allem nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Insbesondere verpflichtet sich jede*r Nutzerin gegenüber EcoCrowd, dafür zu sorgen, dass der übermittelte Content und/oder die geäußerten Meinungen nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen, das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutzrecht, Kennzeichenrecht und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen. Dabei ist es namentlich verboten, Content zu übermitteln und/oder Meinungen zu äußern, der
bzw. die

  • beleidigend, verleumderisch, drohend, obszön oder belästigend sind,
  • rassistisch, nationalsozialistisch ist oder illegalen Zwecken dienen,
  • Drogen verherrlichen und/oder verharmlosen,
  • Krieg oder Gewalt verherrlichen und/oder verharmlosen,
  • gegen die guten Sitten, den guten Ton oder die guten Umgangsformen verstoßen,
  • grob anstößig sind,
  • pornografischer oder sexueller Natur sind,
  • jugendgefährdend sind,
  • extremistisch sind,
  • für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werben,
  • zu einer Straftat aufrufen,
  • ehrverletzende Äußerungen enthalten,
  • strafbar oder sonst gesetzeswidrig sind,
  • auf gesetzeswidrige Inhalte verlinken, oder
  • Parteien- oder parteipolitische Propaganda enthalten.

(5) Der von einem Nutzer/einer Nutzerin übermittelte Content und/oder die geäußerten Meinungen dürfen keine Unwahrheiten über Dritte enthalten und auch sonst nicht gegen Rechte, insbesondere nicht gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen. 

(6) Mit der Übermittlung von Content versichert jede*r Nutzer*in, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte für die Veröffentlichung dieses Contents im Internet haben. Darüber hinaus gewährleisten und sichert jede*r Nutzer*in zu, dass der von ihm/ihr übermittelte Content nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

(7) Insbesondere haben alle Nutzer*innen vor Übermittlung einer Bilddatei sicherzustellen, dass ihnen an dem Foto bzw. an der Datei die Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet zustehen.

(8) Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, EcoCrowd von allen Ansprüchen Dritter freizustellen wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere ihrer Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Schutzrechte aufgrund des von ihnen übermittelten Contents. Sie sind darüber hinaus dazu verpflichtet, EcoCrowd unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn ihnen nachträglich bekannt wird, dass ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte für die Veröffentlichung dieses Contents nicht zustehen, oder wenn ihnen nachträglich bekannt wird, dass dieser Content nicht rechtmäßig ist. EcoCrowd ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Nutzer an Dritte weiterzugeben,
sofern aus Sicht von EcoCrowd der begründete Verdacht dazu besteht, dass der von Ihnen übermittelte Content die Rechte Dritter verletzt hat, und Dritte die
Verletzung dieser Rechte gegenüber EcoCrowd geltend machen.

(9) Verletzt ein*e Nutzer*in die vorstehenden Pflichten, hat er EcoCrowd den ggf. daraus resultierenden Schaden zu ersetzen bzw. ggf. von Ansprüchen Dritter freistellen, es sei denn, der Nutzer/die Nutzerin hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(10) Alle Projektstarter*innen verpflichten sich, beginnend mit dem Start der Finanzierungsphase und bis mindestens ein Jahr nach Projektabschluss auf EcoCrowd das EcoCrowd-Qualitätssiegel „Finanziert auf EcoCrowd“ in sämtliche Kommunikationsmaßnahmen einzubinden. Das EcoCrowd-Qualitätssiegel wird vom EcoCrowd-Team zur Verfügung gestellt und ausschließlich in der von EcoCrowd bereitgestellten Form verwendet; die Nutzungserlaubnis kann jederzeit wieder entzogen werden; eine Bearbeitung oder Verzerrung ist nicht zulässig. Eine Verwendung, die den Eindruck entstehen lässt, das beworbene Projekt selbst wäre eine Initiative von EcoCrowd, ist ebenfalls unzulässig.

10. Urheber- und sonstige Schutzrechte hinsichtlich nutzergenerierter
Inhalte

(1) Mit der Übermittlung von Content räumen alle Nutzer*innen EcoCrowd das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und u.a. an von EcoCrowd beauftragte Dienstleister übertragbare Recht ein, den Content zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern, zu übersetzen und zu speichern, und zwar unabhängig davon, ob ein Projekt erfolgreich finanziert oder umgesetzt worden ist oder nicht. Dies umfasst das Recht, den Content zu bearbeiten, zu gestalten, an die zur Nutzung jeweils erforderlichen Dateiformate anzupassen und die Darstellungsqualität zu ändern und/oder zu verbessern sowie das Recht zur Werbung, d.h. das Recht, den Content für eigene Werbezwecke von EcoCrowd zu nutzen. Diese Nutzungsrechtseinräumung besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus fort, d.h. bei einer Beendigung des Vertrages ist EcoCrowd nicht verpflichtet, Content, den die Nutzer*innen an EcoCrowd übermittelt haben, zu löschen; die Regelungen in § 11 Abs. 4 dieser ANB (Datenschutz) bleiben unberührt.

(2) Die Anzeige- und Freistellungsverpflichtung der Nutzer*innen gegenüber EcoCrowd gemäß Ziff. 9 Abs. 9 dieser ANB bleibt hiervon unberührt, entfällt jedoch, sofern die Nutzer*innen EcoCrowd darauf hingewiesen haben, dass ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte für die Veröffentlichung des Contents nicht (mehr) zustehen oder der Content aus ihrer Sicht nicht (mehr) rechtmäßig ist und EcoCrowd den Content daraufhin nicht in angemessener Frist entfernt. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, den Content, um den es sich aus ihrer Sicht dabei handelt, gegenüber EcoCrowd genau zu bezeichnen, (Einstellungszeit und -Ort, welcher Blogeintrag etc.), da nur so gewährleistet ist, dass EcoCrowd den Content auch in angemessener Frist entfernen kann.

(3) Die innerhalb von EcoCrowd enthaltenen Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Es ist einem Nutzer/einer Nutzerin daher nicht gestattet, diese Inhalte über die von EcoCrowd oder dem jeweiligen Rechteinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

11. Datenschutz

(1) EcoCrowd hält die Regeln des Datenschutzes ein. EcoCrowd bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer. Die personenbezogenen Daten aller Nutzer*innen werden von EcoCrowd in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

(2) Die vom Kunden/von der Kundin im Rahmen seiner/ihrer Registrierung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet.

(3) Personenbezogene Daten der Nutzer*innen werden nur erhoben, sofern und soweit ein*e Nutzer*in solche Daten bei der Nutzung von EcoCrowd an EcoCrowd mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte, z.B. an die jeweils andere Vertragspartei im Nutzerverhältnis Projektstarter*in-Unterstützer*in erfolgen nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen EcoCrowd und einem Nutzer notwendig ist. Die Daten werden daher ggf. an mit der Auslieferung von den Tauschgütern beauftragte Versandunternehmen sowie – falls erforderlich – an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut bzw. den mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Bezahldienst weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(4) Jede*r Nutzer*in hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Nutzerdaten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen können an EcoCrowd unter der in Ziff. 1 dieser ANB und im Impressum von EcoCrowd angegebenen Anschrift bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden.

(5) Der Inhalt der datenschutzrechtlichen Unterrichtung im Sinne dieser Ziff. 11 dieser ANB ist jederzeit unter www.ecocrowd.de/datenschutz abrufbar.

12. Haftungsbegrenzung

(1) EcoCrowd distanziert sich von den Inhalten aller mit EcoCrowd verlinkten Seiten und übernimmt keine Verantwortung und Haftung für solche Inhalte. Für solche Inhalte sind die Anbieter*innen der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

(2) EcoCrowd kann die ständige Verfügbarkeit und Funktionstauglichkeit ihrer Internetseiten nicht gewährleisten, bemüht sich jedoch, die Internetseiten möglichst konstant verfügbar zu halten. EcoCrowd übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste und Fehlübertragungen. EcoCrowd haftet zudem nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Leistungen von EcoCrowd. EcoCrowd ist berechtigt, den Betrieb der Internetseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Eine Haftung von EcoCrowd für Schäden bzw. Folgeschäden ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Für rechtswidrigen Content, der zur Nutzung bereitgehalten wird, haftet EcoCrowd gemäß § 10 TMG nur, wenn:

(a) EcoCrowd Kenntnis von dem rechtswidrigen Content hat oder EcoCrowd Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen der rechtswidrige Content offensichtlich wird, und

(b) EcoCrowd nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald EcoCrowd Kenntnis hiervon erlangt hat.

(4) Im Übrigen haftet EcoCrowd nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EcoCrowd. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Leben, Körper oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind.

(5) Eine darüber hinausgehende Haftung von EcoCrowd ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung von EcoCrowd wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits grundsätzlich mit sofortiger Wirkung ohne die Einhaltung einer Frist kündbar.

(2) Sofern sich ein von ihm/ihr initiiertes Projekt zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Finanzierungsphase befindet, haftet der Nutzer/die Nutzerin den Unterstützer*innen und EcoCrowd gegenüber für alle ihnen aus der Kündigung entstehenden Schäden bzw. stellt er EcoCrowd von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Unterstützer auf erste Anforderung frei; das gleiche gilt im Falle eines vorzeitigen Projektabbruchs durch den Projektstarter/die Projektstarterin.

(3) Sofern sich ein von ihm/ihr unterstütztes Projekt zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Finanzierungsphase befindet, haftet der Nutzer/die Nutzerin dem Projektstarter/der Projektstarterin gegenüber für den von ihm/ihr dem Projekt zugewiesenen Beitrag, es sei denn, der Nutzer/die Nutzerin hat die Beitragszuweisung dem Projektstarter/der Projektstarterin gegenüber wirksam widerrufen (siehe Regelung in Ziff. 5).

(4) Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Nutzer*innen bei der Übermittlung von Content und/oder der Inanspruchnahme der Leistungen von EcoCrowd gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese ANB (insbesondere die Regelungen in Ziff. 9) verletzen oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, kann EcoCrowd den von ihnen übersandten Content ganz oder teilweise ohne weitere Ankündigung oder Frist löschen, die Nutzungsrechte im Blog oder anderen Nutzungsrubriken einschränken, den Nutzer*innen gegenüber eine Verwarnung aussprechen oder ihr Benutzerkonto vorläufig sperren oder endgültig löschen und den Vertrag kündigen. Bei der Wahl solcher Maßnahmen wird EcoCrowd die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer*inneen in die Entscheidung einbeziehen.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten z.B. die in Ziff. 14 dieser ANB genannten Gründe.

(6) Kündigungen sind zumindest in Textform (z.B. per E-Mail), schriftlich oder per Telefax zu erklären. Die Löschung eines Benutzerkontos gilt als Kündigung. Eine Kündigung des Vertrages über die Nutzung von EcoCrowd führt stets zur Löschung des Benutzerkontos des betreffenden Nutzers/der betreffenden Nutzerin.

14. Änderungen dieser ANB

EcoCrowd behält sich vor, diese ANB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzer*innen per E-Mail spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein*e Nutzer*in der Geltung der neuen ANB nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Empfang der E-Mail, gelten die geänderten ANB als angenommen. EcoCrowd wird die Nutzer*innen in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Der aufgrund dieser ANB geschlossene Vertrag unterliegt grundsätzlich dem materiellen Recht Deutschlands unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat ein*e Nutzer*in, wenn er kein*e Unternehmer*in (i.S.v. § 14 BGB) ist, sondern Verbraucher*in (i.S.v. § 13 BGB), seinen/ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, unterliegt der Vertrag dem materiellen Recht des Staates, in dem der Nutzer/die Nutzerin bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist grundsätzlich Berlin, Deutschland. Hat ein*e Nutzer*in, wenn er/sie kein*e Unternehmer*in, sondern Verbraucher*in ist, seinen/ihren Wohnsitz nicht in Berlin, Deutschland, gelten in Bezug auf den Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften des Staates, in dem er/sie bei Vertragsschluss seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (in Deutschland also die Regelungen der ZPO).

(3) Unabdingbare Normen des Staates, in dem ein*e Nutzer*in bei Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unabhängig davon ob er/sie Unternehmer*in oder Verbraucher*in ist, bleiben von den o.g. Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen unberührt. 

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Regelung in Abs. 4, soweit sich die Parteien nicht nachweislich anderweitig geeinigt haben.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser ANB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Diese AGB treten für alle bei ecocrowd.de angemeldeten Mitglieder, die sich bis zum 14. Juli 2015 angemeldet haben, zum 15. Juli 2015 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Mitglieder, die sich ab dem 15. Juli 2015 angemeldet haben, gelten diese AGB ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich unter Zustimmung zu diesen AGB angemeldet haben.